Die letzte Zigarette im Kriminalgericht Moabit?

Im Kriminalgericht in Berlin-Moabit werden teils schwerwiegende Fälle verhandelt. Es geht dort nicht selten um Fälle, in denen lebenslange Freiheitsstrafen verhängt werden könnten; Staatsanwaltschaft und Verteidigung streiten um die schiere Existenz einer Person, um die Freiheit während des Restes des Lebens eines vermeintlichen oder wirklichen Straftäters (oder Straftäterin).

Ein vergilbtes Schild aus Papier, das an einer Wand hängt und die Aufschrift trägt: "Ab 1.1.2008 - Raucherbereicht - für Besucher auf dem Galgenhof Hof L" und darunter einer genaueren Beschreibung, wie man dorthin gelangt.

Hinweis im Kriminalgericht Moabit in Berlin

Einschüchternd, monumental, bedrohlich wirken Inneres und Äußeres des dortigen Altbaus, der keinesfalls schön im Sinne von “angenehm anzuschauen” ist. Es verkörpert architektonisch überzeugend die schreckliche Seite preußischer Obrigkeit. Solch ein Gebäude würde heute, in einer Zeit, in der wir eine deutlich andere Vorstellung davon haben, was einen Rechtsstaat ausmacht, nicht mehr in dieser Form errichtet werden, obwohl nach wie vor der staatliche Strafanspruch in einer Weise durchgesetzt wird, dass die Begehung sehr vieler Straftaten ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Und dies ist ja auch gerade beabsichtigt.

Drakonischer und elementarer waren die existenziellen Strafen in diesem Land noch bis spätestens im Mai 1949. In jenem Monat wurde die Todesstrafe in Deutschland ein für allemal durch das Grundgesetz abgeschafft. Zuvor, nach 1945, konnten Straftäter bei bestimmten Delikten und abhängig davon, ob es das Landesrecht nicht zuvor verboten hatte, durchaus zum Tode verurteilt werden. Der Tod durch den Strang galt dabei als besonders ehrverletzende Bestrafung. Für Soldaten war es eine Frage der Ehre, ob sie durch Erschießen oder aber wie ein Hühnerdieb durch den Strang erschossen wurden.

Vor der Hinrichtung gewährte man den Verurteilten traditionell unter anderem eine letzte Zigarette.

Dass im so genannten Galgenhof des Kriminalgerichts von Berlin der Raucherbereich eingerichtet wurde und dies auch derart beschildert wurde, kann man daher als Sarkasmus oder aber auch als fahrlässige Geschmacklosigkeit ansehen. Ich selbst neige der letzteren Variante zu.

Kurz noch etwas in eigener Sache: Da ich derzeit an einem etwas größeren Projekt arbeite, habe ich in den letzten Wochen hier recht wenige Beiträge veröffentlicht. Habe ich eigentlich regelmäßige Leser???

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