Teil 4: Wassersport-Vereine und die Datenschutz-Grundverordnung – Verträge, Übermittlung ins Ausland und Informationspflichten
Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen, Verzeichnisse erstellt und Betroffene informiert werden. Auch Datenübermittlungen ins Ausland können Heruasforderungen darstellen – wichtig und gegebenenfalls tückisch bei internationalen Wettbewerben. In diesem Teil 4 der Serie zum Datenschutzrecht für Vereine erfahren Sie mehr.
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