Landwehrkanal in Berlin wird dauerhaft Einbahnstraße

Der Landwehrkanal in Berlin wurde ab dem 5. Juni 2014 dauerhaft zur schifffahrtrechtlichen “Einbahnstraße” und zudem zur “Tempo 6-Zone” erklärt. Dies wurde durch eine Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung bewirkt.

Landwehrkanal mit Schiffen

Der Landwehrkanal mit Schiffen

Bild: Karl-Heinz Liebisch / pixelio
 

A. Die vielen Interessen am Landwehrkanal

Die Sanierung des baufälligen Landwehrkanals wird vom Wasser- und Schifffahrtsstraßenamt Berlin seit dem Jahr 2007 unter Beteiligung von Anwohnern, Umweltverbänden, der Berliner Schifffahrt und anderen Interessengruppen betrieben. Sie stellt wegen der zahlreichen und vielfältigen Anliegen, die mit dem Betrieb und der Sanierung einer innerstädtischen Wasserstraße verbunden sind, vor besondere Herausforderungen – zudem noch im “Szenebezirk” Kreuzberg, in dem das reichhaltige städtische und alltägliche Leben der Bewohner und Touristen auch mit dem Kanal verbunden ist, was bei jeder Durchfahrt mit einem Boot, vorbei an den vielen feiernden oder “chillenden” Leuten am Ufer, sichtbar wird. Dieser Rückblick verdeutlicht den schwierigen Prozess, im Dezember 2013 einigte man sich nunmehr unter den vielen Beteiligten darauf, den Kanal “sanft” innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zu sanieren und auf den Bau von Stahlspundwänden zu verzichten.

Landwehrkanal mit Fraenkelufer und grüner Boje

Der Landwehrkanal in Kreuzberg mit dem Fraenkelufer

Bild: Helga Ewert / pixelio
 

B. Die bisherigen Beschränkungen am Landwehrkanal werden festgeschrieben

Bislang waren wegen der laufenden Sanierungsmaßnahmen Beschränkungen für den Schifffahrtsbetrieb am Landwehrkanal durch schifffahrtspolizeiliche Anordnungen festgeschrieben worden, zuletzt durch die “Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 115/2013 gemäß § 1.22 der BinSchStrO für die Schifffahrt auf dem Landwehrkanal (LwK)” vom 28. Mai 2013. Danach durfte der Landwehrkanal “aufgrund umfangreicher Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen” nur in der Talfahrt, also von der Oberschleuse in der Nähe der Oberbaumbrücke bis zur Unterschleuse, auch “Zooschleuse” genannt, befahren werden, und dies nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h.

Durch schifffahrtspolizeiliche Anordnungen dürfen nur aus temporären Anlässen Regelungen des Verkehrs getroffen werden. Wegen der gefundenen Sanierungslösung über zehn Jahre hinweg ist es daher konsequent, dass die bisherigen Beschränkungen nunmehr durch eine Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung dauerhaft festgeschrieben worden sind; dies geschah durch Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a einer Verordnung vom 30. Mai 2014, die am 4. Juni 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und gemäß ihrem Artikel 4 einen Tag nach dieser Verkündung in Kraft trat, hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit (im Bundesgesetzblatt, wie soeben verlinkt, auf Seite 680), und durch Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a derselben Verordnung (im Bundesgesetzblatt, wie soeben verlinkt, ebenfalls auf Seite 680 zu finden) hinsichtlich des Gebotes der reinen Talfahrt.

C. Ausnahmen für nicht motorbetriebene Fahrzeuge und Fahrzeuge bis 5 PS (3,68 kw)

Die bisher durch schifffahrtspolizeiliche Verordnung angeordneten Ausnahmen für nicht motorbetriebene Fahrzeuge (“ohne Antriebsmaschine”) sowie für Fahrzeuge “mit einer in Tätigkeit gesetzten Antriebsmaschine, deren größte nichtüberschreitbare Nennleistung Nutzleistung nicht weniger als 3,69 kW beträgt” (dies entspricht 5 PS), bleiben hinsichtlich des Verbots des Befahrens des Landwehrkanals in Bergfahrt auch nach der Überführung der Regelung in die Verordnung in Kraft. Die umständliche Formulierung bedeutet, dass es bei der Nennleistung auf den angebrachten Motor und nicht auf die tatsächlich ausgenutzte Leistung ankommt.

D. Weitere Änderung: Stilliegeverbot auf der Spree bis zur Stralauer Spitze

Die Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung wurde durch die genannte Verordnung mit Wirkung vom 5. Juni 2014 hinsichtlich der Berliner Gewässer zudem in einem weiteren Punkt geändert: Das Stillliegen außerhalb der durch “die Tafelzeichen E.5 bis E.5.15” (dies sind die üblichen Tafelzeichen) gekennzeichneten Liegestellen ist nunmehr dauerhaft nicht mehr nur zwischen der Mündung der Spree in die Havel bis zur Oberbaumbrücke, sondern bis zur Stalauer Spitze (km 23,65) verboten; damit ist nun die gesamte Stadtspree “Halteverbotszone” (Artikel 2 Nummer 14 der Verordnung). Hierzu bestand als Vorläuferregelung seit dem Jahr 2012 eine ursprünglich bis 2015 befristete entsprechende Schifffahrtspolizeiliche Anordnung.

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10 Antworten

  1. Michael sagt:

    Lieber Oliver,
    auch wenn unsere Meinungen bezüglich der Funkpflicht (Anmerkung des Website-Inhabers: wütende Beschimpfung wegen Unsachlichkeit gelöscht) auseinandergehen bedanke ich mich für den Kommentar.
    “Von “an Bord” sagt niemand etwas bei Optimisten…” ist leider falsch, ist ein Kleinfahrzeug und auch da hat der scheininhabende Schiffsführer(muss nicht der Steuermann sein) an Bord zu sein. Ist aber mittleerweile durch die Erhöhung der Segelfläche obsolet – jetzt sind die m² realistischer…
    Hinweisen möchte ich darauf, dass mittlerweile die Funkpflicht dauerhaft in §21.23 geregelt ist, die Mindestmotorisierung auf der Innenstadtspree auf 15 PS angehoben wurde §21.24 1a, und die Maximalmotorisierung auf dem Landwehrkanal von West nach Ost bei 5 PS (wegen fehlender Breite) bleibt gem. §21.27 2 erhalten. Nun müssen alle Boote zwischen 5 und 15 PS von West nach Ost übern Teltowkanal.
    Das nenne ich nun nicht mehr verhältnismäßig und geeignet…
    Abschließende Frage: ist das rechtlich bindend: “Auf der Spree-Oder-Wasserstraße von km 12,01 (Lessingbrücke) bis km 17,80 gilt § 4.05 Nummer 3 Satz 1 bis 3 in der Zeit vom 01. April bis zum 31. Oktober täglich von 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr auch für ein Kleinfahrzeug.”, steht auch so im GBl 38 vom 8.11.19 so drinne? §4.05 2 schließt eindeutig Kleinfahrzeuge aus(hätte außer Kraft gesetzt werden müssen) und 3 betrifft keine Kleinfahrzeuge.
    Liebe Grüße
    Michael

    • Oliver Maor sagt:

      Vorschriften sind nach ihrem Sinn und Zweck auszulegen und nicht anhand ihrer rein wortwörtlichen und rechtstechnischen Bedeutung. Etwas plakativ ausgedrückt: Es kommt darauf an, was offensichtlich gemeint ist. Es handelt sich weder um Computerprogramme noch um Zaubersprüche, bei deren falschen Aussprache sich Harry Potter versehentlich an einen falschen Ort teleportieren würde. Und die Bedeutung ist nicht nur anhand der Entstehungsgeschichte, sondern sogar nach dem Wortlaut der Vorschrift doch klar: Wenn in einer Vorschrift (§ 21.23) steht, dass in einem speziellen Fall eine andere Vorschrift (§ 4.05 Nr. 3), die normalerweise nicht für Kleinfahrzeuge gilt, auch für Kleinfahrzeuge gilt, gilt sie in diesem speziellen Fall auch für Kleinfahrzeuge.

  2. Georg sagt:

    Komisch, einerseits sagt Herr Maor man solle dann einen Funkschein machen, aber offenkundig sind in Sportbooten keine Funken zugelassen und dann seiner Meinung nach auch noch sinnvoller weise nicht??! Was nützt mir also ein Funkschein, wenn den nur die Berufsschiffahrt benutzen darf??! Aber zur Führerscheinpflicht sag ich zu Michael: ich fand es sowieso unmöglich, dass man zumindest in Brandenburg und auch auf allen anderen Berliner Gewässern kein Führerschein braucht bis 15PS! Bei sogenannten Gleitern kommt man bei 15PS schon auf eine eigtl. unerlaubte Geschwindigkeit, warum es also Boote mit über 15PS überhaupt gibt in der Sportsbootwelt ist mir schleierhaft. Oft sind es die Motorbootfahrer, die uns Segler gefährden, weil sie einfach glauben “rechts vor links” und einfach keine Ahnung von den Ausweichregeln haben! fahren auch gerne mal auf ein Segelboot zu. Jeder Motorboot Horst sollte erst mal ein Führerschein machen!
    Aber mit den PS in eine Richtung hat er recht: der Schraubenstrom macht die Böschungen kaputt, wozu gibt es die Spree bei der man nur durch darf, mit mind. 5PS oder zumindest mehr. Warum dürfen solche Boote dann von Ost nach West durch den Landwehrkanal? Wenn mein Segelboot mit 2,5 PS nicht durch die Spree darf (ganztägig!), warum läßt man die andern dann durch Kreuzberg schippern? Zumindest bis 10:30h und nach 19:00h dürfen Boote mit mehr als 5PS durch die Spree. Sollen se doch da lang fahren. Ich kann ohne Funkanlage und mit weniger als 5PS fairer Weise durch den Landwehrkanal um mein Boot nach Zeuthen zu schippern, wo mein neuer Liegeplatz liegt, muss fairer Weise nicht durch den Teltow Kanal, kleine Umweg hab ich dennoch, dafür nicht so eine Eierei mit der Schlangenlinie an der Stadtspree…

    • Oliver Maor sagt:

      Ich habe den vorstehenden Kommentar von “Georg” mal freigeschaltet – nachdem ich ihn erfolglos darauf hingewiesen hatte, dass das Niveau des Kommentars deutlich grenzwertig ist und hier keine “Meinungsfreiheit” in dem Sinne besteht, dass jede Äußerung unwidersprochen bleibt.

      Im Einzelnen:

      Komisch, einerseits sagt Herr Maor man solle dann einen Funkschein machen, aber offenkundig sind in Sportbooten keine Funken zugelassen und dann seiner Meinung nach auch noch sinnvoller weise nicht??!

      Das sagt Herr Maor nicht. Herr Maor sagt, dass fest installierte Funken zugelassen sind, Handfunken aber nicht. Bitte mal nachlesen. Danke. Übrigens verteidige ich diese Regelung nicht, sondern erkläre, dass und warum sie besteht.

      warum es also Boote mit über 15PS überhaupt gibt in der Sportsbootwelt ist mir schleierhaft.

      Jedem, der einmal auf dem Rhein mit einem Motorboot stromaufwärts fahren wollte, wird dies nicht schleierhaft sein. Und bereits einen 2-Tonnen-GFK-Kahn möchte ich nicht gern mit nur 15 PS unter der Haube steuern.

      Oft sind es die Motorbootfahrer, die uns Segler gefährden, weil sie einfach glauben „rechts vor links“ und einfach keine Ahnung von den Ausweichregeln haben!

      Ok, Segler-gegen-Motorboot-Bashing. Dazu völlig sachlich: Jeder Motorbootfahrer mit Führerschein weiß, dass er Seglern auszuweichen hat, es sei denn, er wird von einem Segler ans Ufer oder in zu seichte Gewässer gedrängt. Die meisten Segler nehmen R-E-E ernst und signalisieren Bootsfahrern eindeutig, ob sie nun eine Halse schlagen oder nicht. Es gibt aber auch bei den Seglern zweifelhaftere Verhaltensweisen; in meinem Beitrag mit Video “Die Wannseefähre und die Segler” ist ein Beispiel dokumentiert.

      Wenn mein Segelboot mit 2,5 PS nicht durch die Spree darf (ganztägig!), warum läßt man die andern dann durch Kreuzberg schippern?

      Weil Sie mit Ihrem Segler (der dann kein Segler ist, weil Sie unter der Moabiter Brücke können Sie Ihr Segel wohl kaum ausbreiten können) mit 2,5 PS wohl kaum den Saft haben, eloquent den unzähligen Booten der Weißen Flotte auszuweichen. Auf dem Landwehrkanal geht es hingegen äußerst tiefenentspannt zu.

  3. Michael sagt:

    Kleine Ergänzung zum obigen Kommentar:
    Offenbar hat *** ausreichend Geld verdient und die Webseite http://www.landwehrkanal-berlin.de wegen des kläglichen Versagens sicherheitshalber abgeschaltet. Derzeit ist aber noch ein Großteil bei wayback ( https://web.archive.org/web/20111205024104/http://www.landwehrkanal-berlin.de/mediation/was-ist-mediation.html ) zu sehen, irgendwann ist die Dokumentation bezüglich des Ausschlusses der Hauptbetroffenen nicht mehr online abrufbar.
    Findet sich denn in einer Großstadt kein wassersportambitionierter Jurist mehr, der dem Irrsinn etwas entgegensetzen kann?
    Michael

    [Anmerkung von Oliver Maor: Die Angabe dazu, wer nach Auffassung des Kommentators genug Geld verdient hat, wurde von mir gelöscht und durch “***” ersetzt, weil sich der Kommentar an der Grenze der Schmähkritik befindet. Den Kommentar veröffentliche ich zu Dokumentationszwecken dennoch, allerdings mit dem Hinweis, dass ich ihn als reichlich unsachlich empfinde. Weder wird das Werturteil “klägliches Versagen”, noch die Behauptung, die Abschaltung der Website sei “sicherheitshalber” erfolgt, durch die Nennung irgendwelcher Tatsachen – wenn auch nur als allgemein verständliche Andeutung – gestützt. Zudem ist nicht ersichtlich, weshalb Inhalte beim Wayback-Archiv von archive.org “irgendwann” nicht mehr online (wie sonst?) abrufbar sein sollten.]

  4. Michael sagt:

    Leider ist der Landwehrkanal nicht gerade eines unserer freiheitlich-demokratischen Aushängeschilder.
    Wie im obigen Link “Rückblick”, jedoch mit der richtigen Zieladresse http://www.wsa-b.de/landwehrkanal/geschichte/index.html beschrieben, fand ein Mediationsverfahren statt: http://www.landwehrkanal-berlin.de
    Ziel sollte sein, mit allen Beteiligten zu einer für alle brauchbaren Lösung zu finden. Leider wurden die Sportbootfahrer, bzw. deren (schlafende?) Dachverbände nicht hinzugezogen, obwohl 2008 nur 800 Dampfer- aber 5000 Sportbootfahrten stattfanden.
    Zusammengefasst ging es um die Erneuerung maroder Spundwände, wozu Bäume hätten gefällt werden müssen. Dank der Baumschützer und Anwohner bleiben die Bäume, dafür wird nun eine Kanalbett-einengende Steinpackung zur Uferbefestigung eingesetzt und die fehlende Breite durch Einbahnstraßenverkehr kompensiert.
    Nun ist es gar lobenswert, dass diese Einbahnstraßenregelung für kleinere Fahrzeuge nicht gilt. Naheliegend wäre, diese Fahrzeuge anhand der Breite und nicht der Motorleistung zu begrenzen.
    Auf meine Nachfrage beim WSA erklärte mir Herr Dingler, dass durch das außermittige Fahren in der Kanalsohle der Schraubenstrahl die Ufer gefährde.
    In eine Richtung spielen hunderte PS keine Rolle, in die andere sind 6 PS brandgefährlich(bei 6 km/h!)? Hinzu kommt, dass für Dampfer mit gesetzter Golf-Flagge die 6 km/h nicht gelten.
    In Anbetracht der lustigen Innenstadtspree-Befahrensregelungen, die u.a. auch unter 15 PS einen Führerschein vorschreiben und der (hoffentlich) temporären Funkpflicht ist der Landwehrkanal keine Alternative mehr. Von West nach Ost muss nun über den Teltowkanal ausgewichen werden, was eine Tagesreise Umweg bedeuten kann.
    Warum wurde die Motorisierungsgrenze nicht sinnvollerweise auf 15 PS (wegen Führerschein) begrenzt, wobei eine Breitenbegrenzung wegen fehlender Kanalbreite logischer wäre.
    Warum haben unsere Dachverbände geschlafen – wozu bezahle ich Vereinsbeiträge und davon die Umlagen?
    Warum wird die unsinnige Innenstadtspree-Befahrensregelung nicht sinnvoller geregelt? Z.B. bei stark befahrenen Straßen müssen Radfahrer auch keine Führerscheine haben, da wird eher der LKW-Verkehr reglementiert. So etwas könnte mit den Dampfern durch Überhol-, Begegnungsverbote, Zeiteinschränkungen, Sicherheitsabstandsvorgaben besser geregelt werden.
    Insgesamt ist das kein Ruhmesblatt des WSA bzw. des Gesetzgebers.
    Auch die beknackte Segelführerscheinpflicht in Berlin ab 3 m² ist so ein Negativbeispiel. Da laut Binnenschifffahrtsordnung der scheininhabende Schiffsführer an Bord zu sein hat, werden alle Kinder mit ihren Optimisten (3,5m²) kriminalisiert, da rein altermäßig amtlicher Scheinerwerb oder Begleitperson an Bord unmöglich ist, jedoch mit Riesen-Surfbrettern gesetzeskonform gesegelt werden darf.
    Gesetze und Verordnungen sind zum Einhalten da, da genügt es nicht, dass die WSP Verstöße willkürlich nicht verfolgt, die müssen eben passend geändert werden.
    Welche Einflussmöglichkeiten sehen Sie? Das Petitionsrecht wird wohl versagen.
    Es wäre schön, wenn Sie sich diesen Themen widmen könnten. Der wassersportambitionierte Rechtsanwalt Hans-Ekkehard Plöger, der damals das Mittagsfahrverbot zu Fall brachte, ist leider zu früh gegangen.
    Abschließend vielen Dank für die Reparatur der Kommentarfunktion.
    Mit sportlichen Grüßen
    Michael

    • Oliver Maor sagt:

      Hallo Michael,
      jetzt gehe ich mal auf Deinen ersten Kommentar aus meiner Sicht ein:

      Leider ist der Landwehrkanal nicht gerade eines unserer freiheitlich-demokratischen Aushängeschilder.

      Höher hättest Du Dein Missfallen aber auch nicht aufhängen können als gerade an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

      Dank der Baumschützer und Anwohner bleiben die Bäume, dafür wird nun eine Kanalbett-einengende Steinpackung zur Uferbefestigung eingesetzt und die fehlende Breite durch Einbahnstraßenverkehr kompensiert.

      Der Kanal ist für Begegnungsverkehr ohnehin zu eng. Dort kommen sogar die Freizeitruderer in die Bredouille, wenn sie einem Ausflugskahn begegnen. Ich empfinde die Regelung eines Einbahnverkehrs auch aus Gründen der Verkehrssicherheit als angemessen, zumal doch gleich nebenan parallel die Spree verläuft und die entsprechenden Verkehrswünsche bedienen kann.

      Hinzu kommt, dass für Dampfer mit gesetzter Golf-Flagge die 6 km/h nicht gelten.

      Wie kannst Du diese Behauptung untermauern?

      In Anbetracht der lustigen Innenstadtspree-Befahrensregelungen, die u.a. auch unter 15 PS einen Führerschein vorschreiben und der (hoffentlich) temporären Funkpflicht ist der Landwehrkanal keine Alternative mehr. Von West nach Ost muss nun über den Teltowkanal ausgewichen werden, was eine Tagesreise Umweg bedeuten kann.

      Dann sollen die Leute, wenn sie über die Stadtspree fahren wollen, doch einen Führerschein und einen Funkschein machen. Ich habe beides. Beim sommerlichen Verkehrsaufkommen ist die Stadtspree alles andere als Entspannung. Und die Funkpflicht ergibt Sinn. Wenn ich auf die Moabiter Brücke zufahre und überhaupt nicht erkennen kann, welcher Dampfer mir dort entgegenkommen wird, sind die entsprechenden Meldungen sehr sinnvoll. Umgekehrt habe ich mit meinem Sportboot dort auch schon des Öfteren Verkehrsabsprachen mit der Berufsschifffahrt und den Schleusen getroffen, was sehr sinnvoll war. Als ich einmal wegen einer unerwarteten Strömung kurzfristig auf der Stadtspree ins Schlingern geriet, wenn auch nur für 20 Sekunden, konnte ich dies über Funk kurz erläutern, als mich Berufsschiffer mit der Frage anfunkten, was denn dort los sei. Die Berufssschiffer reagieren allgemein sehr positiv darauf, wenn man als Sportbootfahrer Funk an Bord hat und sie frühzeitig informiert. Liegt man dann mit einem von ihnen in der Oberschleuse, kommt einer von der Mannschaft dann auch mal vorbei und begrüßt einen freundlich mit Handschlag. Also, mach einen UBI-Schein …

      Warum wird die unsinnige Innenstadtspree-Befahrensregelung nicht sinnvoller geregelt? Z.B. bei stark befahrenen Straßen müssen Radfahrer auch keine Führerscheine haben, da wird eher der LKW-Verkehr reglementiert. So etwas könnte mit den Dampfern durch Überhol-, Begegnungsverbote, Zeiteinschränkungen, Sicherheitsabstandsvorgaben besser geregelt werden.

      Da überholt niemand jemanden. Mit Begegnungsverboten würdest Du sicherlich die halbe Branche lahmlegen. Zeiteinschränkungen würden zur Mittagszeit sicherlich nicht den Verkehr beruhigen. Und Sicherheitsabstände sollten alle Berufsschiffer von sich aus halten.

      Auch die beknackte Segelführerscheinpflicht in Berlin ab 3 m² ist so ein Negativbeispiel. Da laut Binnenschifffahrtsordnung der scheininhabende Schiffsführer an Bord zu sein hat, werden alle Kinder mit ihren Optimisten (3,5m²) kriminalisiert, da rein altermäßig amtlicher Scheinerwerb oder Begleitperson an Bord unmöglich ist, jedoch mit Riesen-Surfbrettern gesetzeskonform gesegelt werden darf.

      Von “an Bord” sagt niemand etwas bei Optimisten. Ein Scheininhaber muss sich in Rufweite befinden. Das ist gängige Praxis und in dieser Form doch auch sinnvoll.

      Welche Einflussmöglichkeiten sehen Sie? Das Petitionsrecht wird wohl versagen. Es wäre schön, wenn Sie sich diesen Themen widmen könnten.

      Ich widme mich Themen gern, wenn ich ein Problem erkenne. Bei den von Ihnen genannten Anliegen vermag ich kein Problem zu erkennen.

      Mit ebenfalls sportlichen Grüßen
      Oliver Maor

      • nina sagt:

        Hallo Herr Maor,

        “…Dann sollen die Leute, wenn sie über die Stadtspree fahren wollen, doch einen Führerschein und einen Funkschein machen. Ich habe beides. …”
        Ich auch, und sogar im Doppelpack Binnen und See. Leider ist auf den meisten Charterbooten kein Funk vorhanden.
        Deshalb meine Frage: Kann ich ein mobiles Handfunkgerät nutzen oder *muss* das Funkgerät fest auf dem Boot eingebaut sein, wenn ich die Spree tagsüber befahren will?

        Danke für Ihre Info, Nina

        • Oliver Maor sagt:

          Hallo Nina,

          Handfunken sind auf Binnen-Sportbooten leider nicht erlaubt. Weshalb das so ist, werde ich in einem Blogbeitrag erläutern (danke für die Anregung). Und ich bin der Auffassung, dass dies nicht sinnvoll ist.

          Beste Grüße und danke für das Feedback
          Oliver Maor

  1. 12. Oktober 2015

    […] erreichte mich mit Bezug auf meinen Beitrag zur Einbahnstraßenregelung auf dem Landwehrkanal und einen Kommentar von mir die Anfrage einer Leserin, ob denn der Betrieb von Handfunkgeräten auf […]

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