Bußgelder und Bußgeldverfahren bei Sportbooten – mit Bußgeldrechner

Ein großes und ein kleines Boot auf einem Fluss - Symbolbild für den Bußgeldrechner

Zu Bußgeldern und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Verwendung von Sportbooten liest man im Internet leider viel Falsches und vieles, was nicht allgemein verständlich ist. Mit dieser Beitragsreihe wird zu Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser und ihren Folgenein wenig Licht ins Dunkel gebracht. Besonderer Service: Ein Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße auf dem Wasser.

Zuallererst: Der Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße auf dem Wasser

Bevor ich in weiteren Blogbeiträgen Näheres zu Bußgeldern und Bußgeldverfahren bei Sportbooten erläutere, füge ich hier einen Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße ein. Denn der Bußgeldkatalog der Wasser- und Schifffahrtsstraßenverwaltung des Bundes sieht für die Bundeswasserstraßen (außer Rhein, Mosel und Donau) ein kompliziertes und unübersichtliches Bußgeldsystem vor.

Der Bußgeldrechner






Die Berechnung kann ein paar Sekunden in Anspruch nehmen.

Hinweise zum Bußgeldrechner:

  • Wenn nichts angekreuzt ist, handelt sich um Regelsätze, die auf normale Wetterbedingungen und sonstige Rahmenbedingungen abstellen und fahrlässiges Handeln betreffen.
  • Die erhöhten Sätze greifen bei Verstößen, bei denen es zu einer Gefährdung gekommen ist, oder wenn Vorsatz vorliegt. Was genau Vorsatz in diesem Zusammenhang bedeutet, erläutere ich weiter unten.
  • Es gibt keinen Anspruch auf genaue Einhaltung der Regelsätze. Insbesondere kann die Behörde weitere Umstände berücksichtigen, wie etwa, dass dieselbe betroffene Person bereits mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.

Die Begriffe „Verwarnung“ und „Geldbuße“ erläutere ich in einem späteren Blogbeitrag.

Allgemeiner Bußgeldtatbestand zu unangepasster Geschwindigkeit

Es gibt darüber hinaus auch einen allgemeinen Bußgeldtatbestand für unangepasste Geschwindigkeiten: Wenn nicht “die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs oder eines Verbandes den Gegebenheiten der Wasserstraße oder der Anlagen unter Beachtung der für Fahrwassertiefen oder Brückenhöhen geltenden Vorschriften angepasst ist”, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 55 Euro oder ein Bußgeld von 250 bis 1500 Euro vor. Wie hoch ein Bußgeld dann ausfällt, oder ob noch eine Verwarnung möglich ist, hängt dann von den Umständen des Einzelfalls ab, die selbstverständlich sehr variieren können.

Stellt eine unangepasste Geschwindigkeit zugleich einen Verstoß gegen eine Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit dar, hat der Verstoß gegen die Anordnung als Verletzung einer spezielleren Bestimmung Vorrang vor dem allgemeinen Tatbestand. Die Geldbuße richtet sich dann also als Regelsatz nach dem, was der Rechner ermittelt.

Vorsatz

Der Vorsatz muss sich nicht auf die genaue Geschwindigkeit beziehen. Es genügt, dass die betroffene Person in dem Moment, in dem eine Person fährt, weiß, wie schnell sie ungefähr fährt.

Der Vorsatz muss sich auch nicht auf die Frage beziehen, ob ein Verhalten erlaubt oder verboten ist. Es genügt, dass man weiß, was man tut. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Ist ein Verbot nur durch ein Zeichen geregelt, muss sich der Vorsatz auch auf die entsprechende behördliche Anordnung beziehen. Dies ist im Schifffahrtbereich heikel: Höchstgeschwindigkeiten sind auch sehr oft durch Verordnung, insbesondere die Schifffahrtsstraßen-Ordnung, geregelt. Es bedürfte keines Zeichens, damit die Anordnung gilt. Es genügt daher für den Vorsatz, dass die Höchstgeschwindigkeit in einer Verordnung geregelt ist, und dass die betroffene Person – Schiffsführer oder Rudergänger – im Moment der Begehung der Ordnungswidrigkeit wusste, dass schneller gefahren wird als erlaubt. Die Aussage: “Ich habe das Zeichen nicht gesehen”, hilft auch dann nicht, wenn dies zutrifft, weil der Verstoß auch begangen worden wäre, wenn gar keine Zeichen aufgestellt wären.

Toleranzen bei der Messung?

Übrigens gelten keine gesetzlich der Höhe nach festgelegten „Toleranzen“ – ob und wie hoch Toleranzen anzusetzen sind, ist durch die Genauigkeit der Messgeräte und die Messmethode vorgegeben. Diese betragen bei modernen Lasergeräten üblicherweise 3 km/h oder bei Geschwindigkeiten über 100 km/h 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit. Entscheidend ist aber auch, wie konkret ein Gerät eingesetzt wurde.

Im Streitfall müsste die Behörde, die die Messung veranlasst hatte, dem Gericht darlegen können, welches Gerät zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt worden ist, wie genau und durch wen es eingesetzt wurde, dass der Einsatz entsprechend den Vorgaben des Herstellers erfolgte, und ob die Personen, die die Messung durchgeführt haben, ausreichend für den Umgang mit genau diesem Gerät geschult waren.

Bleiben Sie dran

In späteren Blogbeiträgen werde ich darstellen:

  • Was sind eine Verwarnung und eine Geldbuße?
  • Wie läuft ein Bußgeldverfahren eigentlich ab?
  • Alkoholverstöße im Schiffsverkehr – zu den versicherungsrechtlichen Folgen gibt es übrigens bereits einen Beitrag.

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