Ladesäulen in Berlin: Die Ordnungsämter lassen nun abschleppen

Zu Ladesäulen. Ein Pkw, der an einer Ladesäule in Berlin parkt und so die Elektrosäule blockiert, wird abgeschleppt

In Berlin ordnen nun auch die Kräfte der Parkraumüberwachung der Ordnungsämter das Abschleppen von Fahrzeugen an, die Elektro-Ladesäulen blockieren. Es geht um Autos, die an Elektrosäulen parken, ohne dass geladen wird. Lange Zeit kümmerte sich in der Praxis nur die Polizei darum. Die hatte aber eigentlich anderes zu tun. Also kümmerte sich letztendlich niemand. Ja, es gibt größere Probleme auf der Welt. Wer in der Großstadt ein Elektroauto oder Hybridfahrzeug fährt und etwas für die Umwelt tun möchte, wunderte sich dennoch. Und es stärkte damals den Eindruck von einer dysfunktionalen Stadt, in der zwar gern hehre Ideale gepredigt werden. In der zugleich aber vermeintlich nicht einmal im Kleinen irgendetwas, also hier der Betrieb von Ladesäulen, funktionierend umgesetzt wird. Dies ist nun zumindest in dieser Hinsicht vorbei, und Berlin ist einmal wieder besser als sein Ruf:

Ein Pkw, der an einer Ladesäule in Berlin parkt und so die Elektrosäule blockiert, wird abgeschleppt.
An einer Ladesäule in Berlin wird ein Pkw abgeschleppt

Vor inzwischen zwei Jahren hatte ich in diesem Blog einen etwas empörten Artikel darüber verfasst, dass die beiden Ladeplätze für Elektroautos in Berlin, die direkt gegenüber meiner Wohnung gelegen sind, ständig durch Verbrenner blockiert sind – die selbstverständlich nicht laden. So ergebe das Errichten von Ladesäulen letztendlich keinen Sinn.

Ich hatte auch geschildert, dass die Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes, das für die Parkraumüberwachung zuständig ist, nicht einschreiten konnten – mangels ausreichender Befugnisse. Es mangelte dabei nicht der Behörde selbst an Befugnissen. Bestimmte hoheitliche Anordnungen dürfen allerdings nur dafür besonders geschulte Mitarbeitende treffen – was ja vernünftig ist. Über meine Beschwerde berichtete auch der Steglitzer Online-Newsletter des Tagesspiegel.

Nun gut, könnte man sagen, dann schult man die Leute eben einen Tag lang, und dann dürfen sie auch die “Umsetzung”, wie es im Amtsdeutsch heißt, anordnen.

Die erweiterte Entscheidungsgewalt führt dann aber zu noch einer weiteren Konsequenz: Es handelt sich bei dem Personal der Ordnungsämter, das den ruhenden Verkehr überwacht, in Berlin und auch anderswo praktisch immer um Verwaltungsangestellte und nicht um Beamte. Nach den einschlägigen Tarifwerken für den öffentlichen Dienst verdient aber mehr, wer mehr entscheiden darf. Die Bediensteten werden anders eingestuft und kommen in eine höhere Entgeltgruppe.

Nun wird man mit dieser Erweiterung der Kenntnisse und Befugnisse nicht gleich zum Einkommensmillionär. Außerdem wird sich keine Verwaltung die Erklärung erlauben können, man setze geltendes (und letztendlich mit den Verkehrszeichen auch selbst angeordnetes) Recht nicht durch, weil man das Personal hierfür dann doch nicht bezahle. Planstellen mit höherer Bewertung müssen aber in Haushaltsgesetzen beziehungsweise Haushaltsbeschlüssen geschaffen werden, und diese Verfahren benötigen eben auch etwas Zeit. Dass staatliche Budgets von Volksvertretungen beschlossen werden, sollte auch nicht als lästige bürokratische Formalie abgetan werden. Im Kampf unter anderem für ein Budgetrecht eines frei gewählten Parlaments sind vor knapp 200 Jahren Menschen gestorben.

Um den thematischen Bogen wieder von blutigen Revolutionskämpfen zu schnöden Problemen mit Ladesäulen zurückzuführen: Öffentlichkeit scheint etwas zu bewirken. Inzwischen wird nämlich abgeschleppt – und, wie ich jüngst beobachten durfte, nachdem die freundliche Mitarbeiterin des Ordnungsamts zum Mobiltelefon gegriffen hatte, die mit vor knapp zwei Jahren noch erklärt hatte, sie dürfe keine Umsetzungen anordnen.

Mir liegt Häme, Schadenfreude oder auch nur Genugtuung fern. Allerdings beobachte ich, dass immer mehr Elektroautos und Hybrid-Fahrzeuge in meiner Nähe zugelassen werden, weil ich sie regelmäßig in der Nachbarschaft stehen sehe. Zugleich haben in Großstädten die wenigsten Menschen die Möglichkeit, eine persönliche Ladestation neben der Hauswand an einem Platz anzubringen, der nur für sie reserviert wäre. Nun gut, könnte man sagen, dann sollen die Menschen eben in der Großstadt auf Autos verzichten. Theoretisch denkbar, aber viele Menschen sind eben wegen des Berufs oder wegen ihrer persönlichen Situation auf ein Auto angewiesen. Und

Was kostet es eigentlich, in Berlin an Ladesäulen oder sonst abgeschleppt zu werden? Die Kosten für eine Umsetzung in Berlin werden nicht von den damit befassten Unternehmen, sondern durch Kostenbescheid erhoben. Es kommt bei den Kosten darauf an, welche Stelle die Umsetzung anordnet, welches Fahrzeug betroffen ist (zulässiges Gesamtgewicht über oder unter 3,5 Tonnen), und ob nur eine Leerfahrt vorlag, die Umsetzung begonnen wurde oder sie auch durchgeführt wurde. Auch das Kontaktieren des Halters oder der Halterin zur Vermeidung einer Umsetzung ist in Berlin gebührenpflichtig. Zur Anordnung einer Umsetzung sind die Polizei, die von den Bezirken betriebenen Ordnungsämter sowie die Berliner Verkehrsbehörde BVG befugt.

Ein Abschleppwagen steht in Berlin neben einem Pkw. Der Pkw blockiert eine Ladesäule. Der Fahrer spricht mit einer Mitarbeiterin des Ordnungsamtes.
Hier erschien der Fahrer, als die Umsetzung begonnen hatte, aber noch nicht vollzogen worden war. Das Abschleppen war vom Ordnungsamt angeordnet worden. Der Halter muss nach der Berliner Kostentabelle 182,00 Euro für die begonnene Umsetzung zahlen.

Anstatt hier abzuschreiben, verweise ich mit diesem Link auf die Tabelle der Berliner Polizei, die für alle dazu befugten Behörden die Kosten der Umsetzung geltend macht. Die Seite enthält auch ausführliche Erläuterungen dazu, wann in Berlin eine Umsetzung veranlasst wird, und wie die einzelnen Kostenstufen zu verstehen sind – wann genau also zum Beispiel eine Umsetzung im Sinne des Kostenrechts begonnen hat. Das Spektrum der Kosten ist weit: Am relativ günstigsten schlägt (Stand Juni 2022) der Anruf der Polizei zur Vermeidung der Umsetzung mit 52,00 Euro zu Buche. Allerdings löst es bereits diese Kosten aus, wenn Polizeibeamte in eine nahe gelegene Kneipe gehen und dort erfolgreich fragen, wem denn der schwarze Mercedes an der Ecke gehöre, der behindernd parke, den solle man bitte wegstellen, sonst werde er abgeschleppt. Am teuersten ist es, wenn das Ordnungsamt die Umsetzung eines Fahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t anordnet und diese Umsetzung auch vollzogen wird. Dies schlägt mit Euro 565,00 zu Buche.

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Eine Antwort

  1. Tobias sagt:

    Das sind doch mal gute Neuigkeiten!
    Hoffentlich kehrt dann etwas mehr Ordnung in die Berliner Innenstädte!
    Und wir E-Fahrer haben dann hoffentlich auch mehr verfügbare Ladesäulen…

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